E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Jugendamt kann Kind nicht zur Vorsorgeuntersuchung zwingen

Um das Kindeswohl ausreichend zu berücksichtigen übernehmen die Krankenkassen von Geburt an bis zum Jugenalter die Kosten für 14 Vorsorgeuntersuchungen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte in einem Urteil nun fest, dass Jugendämter kein Recht besitzen einen Besuch zur Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen. Im hier zu entscheidenden Fall waren die Eltern zwar zu einem persönlichen Gespräch bereit, um über die familiäre Situation zu sprechen, sie weigerten sich aber Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes zu geben. Allein dieser Umstand reiche jedoch nicht aus von einer Missachtung des Kindeswohles auszugehen. Das hessische Kinderschutzgesetz biete keine Rechtsgrundlage, um die Durchführung einer Vorsorgeuntersuchung zu erzwingen.
 
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil OLG Frankfurt 1 UF 105 13 vom 09.09.2013
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24