E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Keine Berufung auf Stundensätze eines Steuerberaters beim familienrechtlichen Auskunftsanspruch

Bei der Bemessung der Beschwer des zur Auskunft Verpflichteten ist regelmäßig davon auszugehen, dass die hierfür erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können.

Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen.

Erfordert die Auskunftserteilung die Erstellung einer Steuererklärung, so ist für die Ermittlung der Beschwer grundsätzlich nicht auf die Kosten eines Steuerberaters abzustellen. Denn die auf einer besonderen familienrechtlichen Beziehung beruhende Auskunftspflicht ist persönlicher Natur und die Erfüllung mit berufstypischen Leistungen, z.B. eines Steuerberaters gegenüber Dritten, nicht vergleichbar.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 317 14 vom 11.03.2015
Normen: BGB § 1605; FamFG § 61 Abs. 1
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21