E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Mediator haftet bei erteilter Rechtsberatung wie ein Anwalt

Die Aufgabe eines Mediators ist es, ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes zu leiten, ohne eine rechtliche Beurteilung der Sachlage vorzunehmen.

Übernimmt es ein Mediator trotzdem, einvernehmliche rechtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln, kann eine Rechtsdienstleistung vorliegen. In einem solchen Fall kann der Mediator zur Haftung herangezogen werden, mithin bestimmt sich seine Haftung nach den Maßstäben der Anwaltshaftung.
Beauftragen die Eheleute, einen anwaltlicher Mediator, zu dem Zweck, mit ihnen eine einverständliche Scheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten, die auch den Versorgungsausgleich regelt, haftet der Mediator, wenn eine Partei Versorgungsausgleichsansprüche verliert, weil diese unzureichend erarbeitet wurden. Ein anwaltlicher Berater ist verpflichtet, die für den Versorgungsausgleich maßgeblichen Tatsachen festzustellen und die Gegenseite von diesen Tatsachen ordnungsgemäß zu unterrichten. Tut er dies nicht und erklärt die nicht ausreichend unterrichtete Gegenseite in dem Ehescheidungsverfahren einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich, so haftet der anwaltliche Berater auf diesen Schaden.

Der Vertrag zwischen dem anwaltlichen Mediator und den Konfliktparteien ist regelmäßig als mehrseitiger Anwaltsdienstvertrag zu verstehen.

Übt ein Rechtsanwalt die Tätigkeit eines Mediators aus, liegt darin kein Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, weil der Anwalt im Auftrag beider Konfliktparteien als Vermittler handelt, deren gemeinsames Interesse an einer einvernehmlichen Konfliktlösung verfolgt und zur unparteiischen Verhandlungsführung verpflichtet ist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZR 34 17 vom 21.09.2017
Normen: BGB § 611 Abs. 1, § 675 Abs. 1
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-04 wid-29 drtm-bns 2024-12-04