E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kein erneuter isolierter Auskunftsantrag in der Beschwerdeinstanz

Wird ein Ehegatte in einem Zugewinnausgleichsverfahren auf Erteilung einer Auskunft über seine Vermögensverhältnisse in Anspruch genommen, so kann er seinerseits ebenfalls im Rahmen einer Widerklage einen Antrag auf Auskunftserteilung über die Vermögensverhältnisse des anderen Ehegatten stellen.


Wurde nach einem erfolgreichen Auskunftsantrag zuletzt in der ersten Instanz nur noch über den allein gestellten Zugewinnausgleichszahlungsanspruch streitig verhandelt und entschieden, kann der auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommene Ehegatte in der Beschwerdeinstanz nicht lediglich erneut auf Auskunft antragen, ohne sich konkret gegen die Zahlungsverpflichtung zu wehren.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 432 19 vom 08.04.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-03 wid-29 drtm-bns 2024-12-03