E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Bei der Entziehung eines Kindes zum Schutz des Kindeswohls sind Lücken im Sachverhalt hinnehmbar

Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann die elterliche Sorge im einstweiligen Verfahren entzogen werden.

Das Gericht hat daher die Gefahren abzuwägen, die vorliegen können, wenn das Kind in seiner bisherigen Umgebung verbleibt, gegen die Gefahren und Folgen, denen das Kind ausgesetzt sein könnte, wenn es aus dem elterlichen Haushalt genommen wird.

Bei der Abwägung der Folgen ist es nicht erforderlich, dass der ganze Sachverhalt bis in das letzte Detail ermittelt ist und keinerlei Umstände mehr offen sind, wenn die vorhandenen Erkenntnisquellen so zuverlässig sind, dass ein Grundrechtseingriff gerechtfertigt werden kann.
 
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil OLG BB 13 UF 7 19 vom 11.01.2019
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24