E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Besuchszwang für Eltern ist verfassungswidrig

Eltern können nur im Ausnahmefall zum Umgang mit ihrem eigenen Kind gezwungen werden.

Verweigert ein Elternteil den Umgang mit dem eigenen Kind, kann der Umgang nur dann mit gesetzlichen Mitteln erzwungen werden, wenn dies nachweislich dem Wohl des Kindes dient. Liegt dieser Nachweis nicht vor, überwiegt nach Ansicht der Richter am Bundesverfassungsgericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Elternteils. In diesen Fällen ist daher die Androhung von staatlichen Zwangsmitteln verfassungswidrig. Zudem ist nach der Urteilsbegründung ohnehin zweifelhaft, ob ein erzwungener Umgang allgemein dem Wohl des Kindes dienen kann.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-27 wid-29 drtm-bns 2024-11-27