E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Folgen einer Vaterschaftsanfechtung

Eine Vaterschaftsanfechtung ist nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Kind als Folge die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Verliert ein Kind durch eine Vaterschaftsanfechtung die deutsche Staatsangehörigkeit, dann kann dies ein Grund dafür sein, dass die Anfechtung nicht zulässig ist. Anders sieht es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts bei einem Kleinkind aus: Hier hat das Kind laut der Entscheidungsbegründung noch kein hinreichendes Vertrauen in den Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit. Somit kann zumindest bei Kindern in einem Alter von höchstens eineinhalb Jahren die Vaterschaftsanfechtung nicht allein mit dem Verweis auf die hierdurch wegfallende Staatsangehörigkeit abgewendet werden.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24