E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kindergeldzahlung an das Kind

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann die Familienkasse das Kindergeld auch direkt an das Kind auszahlen.

Das Kindergeld kann direkt an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Leistet der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Familienkasse, das Kindergeld direkt an das Kind auszuzahlen. Das Ermessen wird nicht dadurch eingeschränkt, dass der Unterhaltspflichtige anstelle des geschuldeten Barunterhalts Naturalleistungen anbietet. Nur ausnahmsweise kann der Unterhaltspflichtige bei Vorliegen besonderer Gründe auch gegenüber einem volljährigen Kind verlangen, Unterhalt in anderer Weise - insbesondere durch Naturalunterhalt - zu gewähren. Auf die Entscheidung der Familienkasse bezüglich der Auszahlung des Kindergeldes sollte das jedoch keinen Einfluss haben.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21