E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Unterhaltsanspruch erlischt durch Heirat

Der Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt erlischt, sobald die Mutter des Kindes einen anderen Mann heiratet.

Der unverheirateten Mutter eines Kindes steht für die Dauer von bis zu drei Jahren ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater des Kindes zu. Dieser erlischt allerdings, wenn die Mutter einen anderen Mann heiratet. Der Bundesgerichtshof entschied, dass mit der Heirat ein vorrangiger Anspruch auf Familienunterhalt gegenüber ihrem Mann entsteht, der den Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes erlöschen lässt. Nach Ansicht der Bundesrichter ist der gleichzeitige Bestand beider Ansprüche nicht mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie vereinbar.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-04 wid-29 drtm-bns 2024-12-04